Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma K&K Veranstaltungstechnik
Thomas Kraft

Preise

Alle Preise sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, Aufführungslizenzen, Konzessionen, Bewilligungen, Gutachten sowie AKM-Abgaben und weitere Urheberrechte müssen vom Auftraggeber auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung eingeholt und bezahlt werden. Alle Preise sind Abholpreise ab Lager Unterstinkenbrunn.

Abnützung

Bei normaler Abnützung trägt das Lampenrisiko die Firma K&K Veranstaltungstechnik. Nur Bruch oder Überspannungsschäden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Daher sind kaputte Lampen immer zu retournieren, da sie sonst in Rechnung gestellt werden. Bei Langzeitmieten trägt der Auftraggeber alle anfallenden Kosten (Lampen, Abnutzung, etc.).

Verpackung

Mitgelieferte Verpackungen (Cases, Kartons, etc.) müssen ordnungsgemäß retourniert werden.

Transport

Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Rücksendung muss frei an die Firmenadresse erfolgen, Transportschäden werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Techniker

Die Kosten für die Verpflegung (Catering) der Techniker am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber. Eventuell anfallende Übernachtungskosten oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Gewährleistung

Die Firma K&K Veranstaltungstechnik Thomas Kraft stellt die Geräte ordnungsgemäß und betriebsbereit dem Auftraggeber zur Benutzung zur Verfügung. Hiervon und von der Vollständigkeit der übergebenen Geräte muss der Auftraggeber sich beim Empfang der Mietgeräte überzeugen und etwaige Beanstandungen sofort äußern. Spätere Einwendungen gegen die Beschaffenheit und Vollständigkeit der Mietgeräte sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte pfleglich zu behandeln und sie sach- und fachgerecht zu verwenden. Entstandene Schäden an den Geräten, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Wird der Mietgegenstand ohne Techniker der Firma K&K Veranstaltungstechnik gemietet, so gibt die Firma nach einer kurzen Einschulung keine weitere Gewähr für eine ordnungsgemäße Funktion.

Risiko

Ab der Übergabe trägt der Auftraggeber das gesamte Risiko, insbesondere das der Unbenutzbarkeit, der Beschädigung, des Unterganges oder des Verlustes der Mietgegenstände infolge Zufalls- oder Einwirkungen Dritter. Ansprüche des Auftraggebers auf Einhaltung des Vertrages, auf Rücktritt oder Mietbefreiung bzw. -minderung sind in derartigen Fällen ausgeschlossen. Ebenso wenig findet, auch bei gänzlichem Untergang eines Mietgegenstandes, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages statt. Vielmehr ist der Auftraggeber in allen vorgenannten Fällen verpflichtet, den eingetretenen Schaden unabhängig vom Vorliegen eines eigenen Verschuldens in vollem Umfang zu ersetzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Firma K&K Veranstaltungstechnik auf Verlangen nachzuweisen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übernimmt die Firma K&K Veranstaltungstechnik die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
Die Firma K&K Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, die Mietgegenstände jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

Ordnung

Kabel dürfen nur in den gelieferten Längen verwendet werden. Es ist keinesfalls zulässig, dieselben zu zerschneiden, Stecker zu entfernen oder die Enden weiter abzuisolieren. Die Rückgabe der Kabel hat in ordnungsgemäß aufgerolltem Zustand zu erfolgen.

Zahlungsbedingung und Eigentumsvorbehalt

Alle von der Firma K&K Veranstaltungstechnik vermieteten Gegenstände nebst Zubehör sind deren Eigentum. Weitervermietung an Dritte ist nur mit Einverständnis der Firma K&K Veranstaltungstechnik zulässig.
Falls nicht anders offeriert, wird der Mietgegenstand erst nach Erhalt der Anzahlung von 50% des Mietpreises definitiv reserviert. Die Anzahlung muss 30 Tage vor dem Mietbeginn oder falls der verbleibende Zeitraum kürzer ist, unmittelbar mit der Unterzeichnung des Mietvertrages in bar oder per Banküberweisung beglichen werden. Andernfalls ist die Firma K&K Veranstaltungstechnik ausdrücklich berechtigt, über den Mietgegenstand oder Teile davon, zu verfügen. Der Restbetrag wird unmittelbar bei Abholung oder Lieferung des Mietgegenstandes zur Zahlung fällig. Bei längeren Mietzeiten behält sich die Firma K&K Veranstaltungstechnik Teilrechnungen vor. Im Falle der Zahlungsverzögerung ist die Firma K&K berechtigt, die weitere Benutzung seiner Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Nach Abschluss des Mietvertrages haftet der Auftraggeber bei Annullierung des Mietvertrages mit 100% des Mietpreises, sofern die gemieteten Gegenstände nicht anderwärtig vermietet werden können. Sollten die Gegenstände anderwärtig vermietet werden können, haftet der Auftraggeber für eine allfällige Differenz zum vereinbarten Mietpreis.

Sicherheit

Die sicherheitsrelevanten Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften (Stromanschluss, Absperrung, Sicherheitsmaßnahmen, Statik, Unfallverhütung, Überdachung, etc.) müssen vom Auftraggeber gewährleistet werden. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die das Veranstaltungsgesetz regelt, zu sorgen. Für Mängelfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Die Firma K&K Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, auf eventuell am Veranstaltungsort bestehende Mängel - die eine sichere Durchführung nicht ermöglicht - hinzuweisen und bei nicht erfolgter Behebung nur unter Vorbehalt die Veranstaltung durchzuführen.
Die Firma K&K Veranstaltungstechnik haftet nicht für die im Zusammenhang mit den verliehenen Geräten entstandenen Hör- bzw. Gesundheitsschäden.

Lieferung

Die Lieferfrist wird nach Möglichkeit zum vereinbarten Termin eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Für Nichtlieferung infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ausfällen der Lieferbarkeit (z.B. Blitzschlag, Hochwasser, etc.) ist die Firma K&K Veranstaltungstechnik nicht haftbar oder zu Schadensersatzleistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den Mietpreis begrenzt.

Ansprechpartner

Damit ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet sein kann, hat am Veranstaltungsort - ab Eintreffen eines Technikers der Firma K&K Veranstaltungstechnik - eine eingewiesene Person anwesend zu sein.

Haftung

Eine Haftung bei Ausfall oder Störung der Mietobjekte, wenn dadurch dem Auftraggeber oder Dritten ein Schaden entsteht, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat bei einer etwaigen Pfändung von Geräten, dem Vermieter derselben unverzüglich das Pfändungsprotokoll nebst eidesstattlicher Versicherung zu übersenden, aus der ersichtlich ist, dass die Pfändung ein Gerät der Firma K&K Veranstaltungstechnik betrifft. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger, ...) Rechte an dem Gerät geltend gemacht werden.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist 2154 Unterstinkenbrunn Nr. 7

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Laa an der Thaya

Durch die Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit vorstehenden Bedingungen.